Hallo,
abgesehen, dass ein thread reicht (man muss ja bei uns nicht gleich mehrere zum gleichen Thema aufmachen

Antworten gibts fast immer gleich), tifft für das Womo wohl auch das normale Steuerrecht zu, nachdem nach 183 Tage Auslandsaufenthalt das Steuerrecht des neuen Landes in Anrechnung gebracht werden muss. Demzufolge müßte dein Womo entweder alle 182 Tage einmal das Land verlassen, oder dort zugelassen werden, denn sonst begehst du in Irland ein Steuervergehen. Da TÜV und Versicherung an das Zulassungsland gebunden sind, müßte das demzufolge auch in Deutschland bzw nach Ummeldung dann im Ausreiseland passieren. Jedoch drückt glaube ich der TÜV nocheinmal ein Auge zu, ohne das es Punkte in Flensburg gibt, wenn du nachweisen kannst, dass du auf Grund von längerem Auslandsaufenthalt nicht genau zum Termin in Deuschland erscheinen kannst, bzw. akzeptiert vergleichbare Untersuchungen.