
Moderator: Mods
woming hat geschrieben:solange die 2 Jahre seit Kauf noch nicht 'rum sind bedeutet dies,
dass man bei Händler/Verkäufer schriftlich per Einschreiben auf
Nachbesserung der genannten Probleme besteht.
abo hat geschrieben:holiday hat geschrieben:...geht aber auch jetzt noch,falls dein fahrzeug von der anmeldung bis dato noch keine 2 jahre alt ist.
hallo
so isses
und wenn es den händler noch gibt ...
ansonsten wird es sehr muehsam
lg
g
abo hat geschrieben:genau genommen musst du bis zum ablauf der zwei jahre die gerichtliche klage einbringen, ansonsten verjährung.
EuraGerhard hat geschrieben:abo hat geschrieben:genau genommen musst du bis zum ablauf der zwei jahre die gerichtliche klage einbringen, ansonsten verjährung.
Nein. Zumindest in Deutschland nicht. Und so weit ich weiß auch nicht in Österreich.
Zur Wahrung von Gewährleistungsansprüchen reicht es völlig aus, diese dem Händler fristgerecht zu melden.
a13rondo hat geschrieben:... von mehreren so dargestellt wird, als könne der Verkäufer des AUFBAUherstellers durch Versenden irgendwelcher Meldekarten zu einem späteren Zeitpunkt noch den Garantiebeginn des Chassis bestimmen, also dadurch in ein Rechtsgeschäft eingreifen, das gar nicht das seinige ist sondern ausschließlich das zwischen dem Chassishersteller und dem Aufbauhersteller...
oskar01 hat geschrieben:Hallo...@Christine..da geht es schon wieder los das Wettern besseren Wissens.
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