Fahrtkostenersatz für Fahrten zur Mängelbehebung

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Fahrtkostenersatz für Fahrten zur Mängelbehebung

Beitragvon Griebi » 31.08.2007 - 12:12:41

Hallöchen,
wir sind seid diesem Sommer auch erstmalige Womo-Besitzer.
Leider sind an unserem neuen Roller Team Sirio 590 noch einige Mängel die wir beim Händler reklamiert haben. Bei einem Gespräch mit einem anderen Womoler erwähnte dieser, daß man Fahrten zur Werkstatt zur Behebung von Mängeln mit 0,40 EUR pro Kilometer berechnen darf. Habt Ihr damit Erfahrung? Stimmt diese Aussage? Und gilt dies dann auch für die Rückfahrt?

Grüßle
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Beitragvon Cluster-Karl » 03.09.2007 - 18:24:25

Die Behebung von Mängeln im Rahmen der Gewährleistung sollte für den Kunden kostenfrei erfolgen. Daraus kann man folgern, dass der Händler das Fahrzeug abholen muss, bzw. die An-/Abfahrt erstatten sollte. Ggfs. kann dies ja auch in Naturalien erfolgen.
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Beitragvon Jofu » 03.09.2007 - 21:43:33

Ja würde sich in meinen Augen auch aus §439 BGB Satz 2 ergeben

"§ 439
Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. "
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Beitragvon Griebi » 21.09.2007 - 07:34:46

Hallo, vielen Dank für Eure Antworten.
Vom juristischen Service des ADAC haben wir die gleiche Auskunft erhalten.
Hat aber alles leider nichts gebracht unser Womo-Händler hat sich geweigert die Transportkosten zu zahlen.
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Beitragvon Leif » 21.09.2007 - 09:33:22

Griebi hat geschrieben:Hallo, vielen Dank für Eure Antworten.
Vom juristischen Service des ADAC haben wir die gleiche Auskunft erhalten.
Hat aber alles leider nichts gebracht unser Womo-Händler hat sich geweigert die Transportkosten zu zahlen.


guten morgen,

dann müssen wohl grössere geschütze aufgefahren werden. wobei natürlich überlegt sein will, ob man den händler vor den kopf stossen möchte, oder die geschichte besser auf sich beruhen lässt.

andersrum, wer hat heute etwas zu verschenken? wenn der händler es schon nicht hat, warum ausgerechnet ihr??

viel erfolg weiterhin beim durchsetzen deiner ansprüche!

gruss
Leif
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Beitragvon Jofu » 21.09.2007 - 09:46:15

Also mal konkret:
Um wieviel Euro Fahrtkostenersatz geht es denn - wie groß ist die Entfernung, wieviele Fahrten? Und habt Ihr ggf. eine Rechtsschutzversicherung, z.b. über den ADAC?

Wenn sich das alles im Peanuts Bereich abspielt, würde ich es um des guten Willens bei der weiteren Zusammenarbeit auch nicht darauf ankommen lassen. Wenn sich dagegen die Kosten auf mehrere Hundert EURO summieren, käme mir eine Rechtsberatung da schon eher in den Sinn oder ich würde sie dem Händler in Aussicht stellen :wink: das hat neulich bei einer erneuten Schuhreklamation bei uns auch schon geholfen...
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Beitragvon MichaelN » 21.09.2007 - 10:26:17

Mir ginge es dabei einfach ums Prinzip.. Ich habe gutes Geld für gute ware bezahlt...
Bekomme ich nun also mangelhafte Ware, ist es nicht mehr als in Ordnung das der Händler diese auf seine Kosten ( oder die des Herstellers ) behebt. Warum sollte ich dabei noch mehr belastet werden ? Die Rechtssprechung ist dabei sehr eindeutig !!!
Ansonsten würde ich das Womo einfach durch die auf dem Tieflader abholen lassen.. Stell dir mal vor, der Reparaturbetrieb liegt 500km weit weg.. Das sind je Vorgang dann 1000km auf Achse.. Das Bedeutet eine schon enorme aussergewöhnliche Nutzung, die mir Wertverlust einbringt.. Diese Strecken würde ich nicht auf eigener Achse fahren lassen..
Für was gibt es Garantie / Gewährleistung und weis der Teufel was noch alles.. Es handelt sich ja schliesslich um ein Investitionsgut und nicht um nen defekten Radiowecker für 30 EUR..

Gruß Michael

PS: Bei den camperfreunde.com im Forum unter der Rubrik RECHT gibts von Ulrich Dähn ( Nick ratanplan - Anwalt mit Spezialgebiet Wohnmobile ) sehr ergiebige Berichte dazu.
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Beitragvon mj » 15.11.2007 - 15:25:20

Hallo Leute,

gibt es zur Fahrtkostenrückerstattung schon Gerichtsurteile?

Denn mein Händler weigert sich auch die Fahrtkosten zu erstatten.

Das mit dem Verweis, dass diese Regelung nicht für Womos gelte.
Dies sei auch so vom Hymer-Rechtsanwalt gegenüber den Händlern so bestätigt worden.

:?:
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Beitragvon abo » 15.11.2007 - 15:40:20

hallo

in AT is nix mit fahrtkostenerstattung

wenn der käufer den händler klagt ist gerichtsstand der sitz des händlers
keine ahnung warum ...

und ich hatte - wie gesagt, in AT! - die kosten fuer anfahrt, mietwagen etc bei dutzenden (fehl) versuchen der maengelbehebung eines gewaherleistungsmangels selbst zu bezahlen

die sache war gerichtsanhaenigig udn wurde vom gericht (1.instanz) so beschieden, ich denke daher dass das auch richtig ist, auf einen rekurs habe ich verzichtet

lg
g

PS.
sachlage kann in DE unterschiedlich sein ...
abo
 

Beitragvon holiday » 15.11.2007 - 15:45:15

abo hat geschrieben:hallo

in AT is nix mit fahrtkostenerstattung

...


in den manchen fällen aber geht zumindest der sprit zulasten des händlers(freiwillig)
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"Das heißt, antworte ihnen nicht, denn das ist die Aufmerksamkeit, nach der sie sich sehnen."

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Beitragvon mj » 15.11.2007 - 17:19:53

Wir brauchen hier einen Fall, der in D verhandelt wurde.
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Beitragvon Kalle » 16.11.2007 - 01:30:19

Hallo Griebi,

im Promobil 2/2006 wurde die gleiche Frage wie folgt beantwortet:


Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Vertragspartner bei Gewährleistungsmängeln auch für alle im Zusammenhang mit der Reparatur entstehenden Kosten in vollem Umfang aufzukommen hat; das betrifft vor allem Ausgaben für Anfahrt, Transport oder notwendige Übernachtungen.
Üblicherweise werden die Fahrtkosten nach einer Kilometerpauschale abgerechnet. Hierbei können Sie 27 Cent die Kilometer ansetzen. In Einzelfällen, beispielsweise bei einem ungewöhnlich hohen Kraftstoffverbrauch, kann de Anspruchsteller auch ganz konkret abrechnen. In diesem
Fall müssen die tatsächlich angefallenen Spritkosten natürlich glaubwürdig nachgewiesen werden können.


Ich hoffe ein wenig geholfen zu haben.

Grüße von Kalle
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Beitragvon Schwedenopa » 16.11.2007 - 09:04:27

Hallo,

der Blick ins Gesetzbuch reicht. BGB § 439 (2):

Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

MfG
Gerhard
Ehemals "EuraGerhard".
Fahre jetzt Frankia I 680 BD: Bild
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Beitragvon Jofu » 16.11.2007 - 11:08:47

EuraGerhard hat geschrieben:Hallo,

der Blick ins Gesetzbuch reicht. BGB § 439 (2):

Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

MfG
Gerhard


Ja siehe Post oben...allerdings wäre ein konkretes Urteil, das sich auf diesen § stütz und zudem einen WoMo-Fall (bei dem die Anfahrtskosten naturgemäss höher sein können sind als beim PKW) behandelt. Vielleicht tummelt sich ja hier ein RA mit Zugriff auf entsprechende Urteils-Datenbanken.

Z.B. hier http://www.123recht.net/Gew%C3%A4hrleistung-KFZ-Kauf__f39654.html
findet sich eine Diskussion unter z.T. angehenden Juristen zu diesem Thema...

Habe noch eine Zitat gefunden, das angeblich aus einer Email des ADAC stammt, siehe http://forum.langzeittest.de/read.php?f=228&i=8294&t=7144&v=t

Dort heisst es u.a. unter 7.2.
"Der Verkäufer trägt alle mit der Nachbesserung zusammenhängenden Kosten,
wie Abschleppkosten zur nächstgelegenen Vertragswerkstatt, reparaturbedingte
Materialien, Schmierstoffe etc., sowie die Fahrtkosten von und zur
Werkstatt zur Durchführung der Reparaturen.
Der Nachbesserungsanspruch
besteht nur bei Herstellungsfehlern, nicht bei natürlichem Verschleiß. "


Vielleicht kann ja mal jemand mit ADAC Rechtsschutzanspruch dort nach einer aktuellen Stellungnahme fragen. Das Thema ist ja generell von Interesse bei der relativ geringen Händlerdichte für manche Wohnmobilmarken.
Jofu
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Beitragvon abo » 16.11.2007 - 11:30:40

Jofu hat geschrieben:
Z.B. hier http://www.123recht.net/Gew%C3%A4hrleistung-KFZ-Kauf__f39654.html
findet sich eine Diskussion unter z.T. angehenden Juristen zu diesem Thema...


hallo

netter link
die sind sich da aber auch alle uneinig, oder?

lg
g
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