Für solche Fälle gibt es in Bad Hersfeld einen RA der darauf spezialisiert ist.Speziel für Womos.
Der schreibt in einen anderen Forum unter den Nik Rantanplan
Gruss Dieter
Moderator: Mods
gerhard_sr hat geschrieben:Gilt die Frist für die Sachmängelhaftung ab Kaufvertrag oder ab Auslieferung des Fahrzeugs an den Kunden ?
gerhard_sr hat geschrieben:Dann müßte ich wohl im "Fall des Falles" entweder bis zum 1.3. warten um das Fahrzeug zum Händler zu bringen oder ich besorge mit eine Kurzzeit-Zulassung - kostet glaube ich wohl so um die 100.- ? für fünf Tage.
gerhard_sr hat geschrieben:Dann müßte ich wohl im "Fall des Falles" entweder bis zum 1.3. warten um das Fahrzeug zum Händler zu bringen oder ich besorge mit eine Kurzzeit-Zulassung - kostet glaube ich wohl so um die 100.- ? für fünf Tage.
campi hat geschrieben:gerhard_sr hat geschrieben:Dann müßte ich wohl im "Fall des Falles" entweder bis zum 1.3. warten um das Fahrzeug zum Händler zu bringen oder ich besorge mit eine Kurzzeit-Zulassung - kostet glaube ich wohl so um die 100.- ? für fünf Tage.
Jeder Händler dürfte ein rotes Überführungskennzeichen besitzen.
Gruss Dieter
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