Fahrtkostenersatz für Fahrten zur Mängelbehebung

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Beitragvon campi » 16.11.2007 - 12:12:39

Für solche Fälle gibt es in Bad Hersfeld einen RA der darauf spezialisiert ist.Speziel für Womos.
Der schreibt in einen anderen Forum unter den Nik Rantanplan

Gruss Dieter
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Beitragvon Joachim-Karl » 16.11.2007 - 14:02:38

........das "Problem" ist ja auch, ob man(n) wegen ? 50.- oeder mehr bzw. weniger in den "Krieg ziehen" sollte. Der RA kostet gleich ne Menge Teuronen, es kostet Zeit und last but not least, nach drei abgewickelten Fällen fliegt man(n) aus seiner Rechtsschutzversicherung. Tja und der Händler dürfte nach einer Klage noch bockiger werden :lol:

Es grüßt Joachim-Karl
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Beitragvon Beduin » 16.11.2007 - 15:19:43

Jener Ra meinte zu mir.
Der Händler MUSS 30 Cent pro Kilometer bezahlen.
Ja und wenn er es nicht tut muss das eben eingeklagt werden.

Mit meiner Allianz gab es noch nie Theater.
Die hat jetzt, nach Klageabweisung, uns frei gestellt ob wir in Berufung gehen oder ein neues Verfahren anfangen.
Manchmal lohnt es sich eben was mehr zu zahlen, nicht am falschen Ende zu sparen.

Die bietet seit Anfang diesem Jahr auch eine Rechtsschutz mit Eigenbehalt.
Der beträgt.........................wenn ich mich Recht erinnere 100? und so viel billiger wird auch der Vertrag.
Muss natürlich nur bezahlt werden wenn der Prozess verloren wurde.
Das Leben ist ein Bumerang, alles was du Gutes tust kommt irgendwann zu dir zurück.

Grüssle Ina
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Beitragvon Schwedenopa » 16.11.2007 - 16:10:33

Hallo,

im Gegensatz zu dem, was man aus amerikanischen oder englischen Gerichtsfilmen gewöhnt ist, haben bestehende Urteile, sog. "Präzedenzfälle", in Deutschland eine wesentlich geringere Bedeutung. Dies gilt zumindest dann, wenn etwas durch Gesetz eindeutig geregelt ist, und hängt mit dem grundsätzlich anderen Rechtssystem zusammen (siehe z.B. Common Law bei Wikipedia). Deshalb führt das Verweisen auf andere Urteile in deutschen Gerichtsverfahren häufig eher zu ungewollten Heiterkeitsausbrüchen seitens des Richters bzw. des Prozessgegners, als zur Klärung der Rechtslage.

Die Rückerstattung von Transportkosten bei Sachmängelhaftung ist im erwähnten Gesetz eindeutig geregelt: Der Händer muss zahlen.

Für den Unterschied zwischen Sachmängelhaftung (auch "Gewährleistung" genannt) und "Garantie" siehe hier.

Die Frage ist also eher: Bewegen sich die einzufordernden Transportkosten im substanziellen Bereich, oder sind es eher "Peanuts"? Wegen "Peanuts" würde ich jedenfalls keinen Prozess mit einem Händler anfangen. Bei erheblichen Kosten, insbesondere wenn aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Nacherfüllung gleich mehrere Fahrten nötig werden, würde ich hingegen schon zum Anwalt gehen, falls der Händler nicht zahlen will.

MfG
Gerhard
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Beitragvon mj » 16.11.2007 - 17:25:26

Mal sehen,

unser Womo hatte einige Mängel bei der Übergabe, die auch dokumentiert sind.

Nun nach 4 Monaten sind immernoch nicht alle Teile verfügbar.

Aber wenigsten ein Teil, und die sollen eingebaut erwerden, Stossstange und Verkleidungen vorne werden lackiert.
Das dafür hätte der Händler das Womo gerne 2 Wochen bei sich.

So weit so gut.

Aber der Händler ist 160km weg.

Und wie kann das nun laufen?
Mit Auto und Womo hin, dann mit Auto zurück.
Dann mit Auto hin und mit Auto und Womo zurück.

Das sind alles im Allem 6 fahrten a 160 km = 960 km
960 km * 0,30 eur/km = 288 Euro Fahrtkostenaufwand

Und die weigert sich mein Händler zu zahlen bzw anderweitig zu vergüten.
Und abholen will er das Womo auch nicht.

Als resultat werde ich wohl mein Womo dort hin bringen und in Ordnung bringen lassen. :?
Oder zum Anwalt gehen. :?
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Beitragvon gerhard_sr » 17.11.2007 - 00:01:04

In diesem Zusammenhang hätte ich mal ne Frage:

Gilt die Frist für die Sachmängelhaftung ab Kaufvertrag oder ab Auslieferung des Fahrzeugs an den Kunden ?

Und mal rein prophylaktisch: da ich mein Fahrzeug nächste Woche vom Händler abholen kann und es - wie bereits mein vorhergehendes WOMO - wegen Saisonkennzeichen von Dezember bis Ende Februar keine Zulassung hat. Wenn sich also nun kurz nach Übernahme etwaige Mängel finden, ist es da für den Händler zumutbar, das Fahrzeug von mir (170km Entfernung) ohne Zulassung in seine Werkstatt zu bringen, oder muss ich da bis Anfang März, damit ich - oder er - es dorthin fahren kann ? Wäre ja eigentlich noch innerhalb des ersten Halbjahres (bevor die Umkehr der Beweislast eintritt); allerdings würde ich es halt vorziehen, Anfang/Mitte März damit in Urlaub zu fahren und die eventuellen Mängel davor beseitigen lassen.

Hat hiermit schon jemand Erfahrungen gemacht ?
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Beitragvon Schwedenopa » 17.11.2007 - 19:33:38

gerhard_sr hat geschrieben:Gilt die Frist für die Sachmängelhaftung ab Kaufvertrag oder ab Auslieferung des Fahrzeugs an den Kunden ?

Hallo Namensvetter,

die Sachmängelhaftung gilt ab der Auslieferung der Kaufsache an den Kunden.

Von daher ist es natürlich "taktisch unklug", ein Womo kurz vor Saisonende zu übernehmen. Zumindest was die Beweislastumkehr betrifft, denn die gilt ja nur 6 Monate lang. Ob die zusätzlichen Kosten für einen Rücktransport außerhalb der Saison vom Händler zu tragen sind, weiß ich nicht, wage es aber zu bezweifeln.

MfG
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Beitragvon gerhard_sr » 17.11.2007 - 21:46:06

Dann müßte ich wohl im "Fall des Falles" entweder bis zum 1.3. warten um das Fahrzeug zum Händler zu bringen oder ich besorge mit eine Kurzzeit-Zulassung - kostet glaube ich wohl so um die 100.- ? für fünf Tage.
Natürlich ist es "taktisch unklug" ein gebrauchtes Wohnmobil hinsichtlich der mit der Sachmängelhaftung verbundenen Beweislastumkehr kurz vor Ende der Saison zu kaufen, aber zu diesem Zeitpunkt gibt es auch günstige Angebote...
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Beitragvon Schwedenopa » 17.11.2007 - 23:37:50

gerhard_sr hat geschrieben:Dann müßte ich wohl im "Fall des Falles" entweder bis zum 1.3. warten um das Fahrzeug zum Händler zu bringen oder ich besorge mit eine Kurzzeit-Zulassung - kostet glaube ich wohl so um die 100.- ? für fünf Tage.

Hallo,

Kurzzeitkennzeichen nützt nix, die Dinger dürfen nicht mit Saisonkennzeichen "kombiniert" werden. Zwei Möglichkeiten gibt es: Entweder Transport mit Tieflader, oder in Absprache mit dem Händler die Nachbesserung auf die Saison verschieben.

Ich weiß schon, ich habe mein Womo damals auch im November gekauft. :wink:
Allerdings halt mit Ganzjahreszulassung, da wir eingefleischte Wintercamper sind.

MfG
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Beitragvon campi » 18.11.2007 - 02:25:47

gerhard_sr hat geschrieben:Dann müßte ich wohl im "Fall des Falles" entweder bis zum 1.3. warten um das Fahrzeug zum Händler zu bringen oder ich besorge mit eine Kurzzeit-Zulassung - kostet glaube ich wohl so um die 100.- ? für fünf Tage.


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Beitragvon Nachtfalke » 18.11.2007 - 23:55:10

Hallo Griebi,

ich verstehe garnicht, warum sich Dein Händler versperrt, Dir die Kosten zu erstatten.

Das ist für ihn doch ein Durchlaufposten, weil Dein Händler diese Kosten doch eins-zu-eins an seinen Vertragspartner weiterleitet.

Mein Händler - ich fahre ein Eura Mobil - hat mich vor der ersten Mangelbeseitigug darauf aufmerksam gemacht, dass ich doch bitte tanken möchte sobald ich zuhause angekommen sei, und ihm die Kosten für den Diesel mit einem Tankbeleg nachweise. Er erstettat mit meine Kosten und reicht "meine" Kosten mit seinen "Kosten" an den Hersteller weiter.

Sorry, aber Dein Händler ist meinen Augen ein dummes Ar.... :evil:
Aber wie man sieht: Frechheit siegt :evil:

Ciao Kai-Uwe
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Beitragvon campi » 19.11.2007 - 00:05:13

Mein Womo habe ich zwar gebraucht gekauft,aber auch da hatte ich
einen kleinen Mangel.
Meine Auslagen hat mir mein Händler in form einer Dichteprüfung honoriert.
Wollte zwar auch erst nicht so recht,haben uns aber gütlich darauf geeinigt.

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Beitragvon abo » 19.11.2007 - 09:22:49

campi hat geschrieben:
gerhard_sr hat geschrieben:Dann müßte ich wohl im "Fall des Falles" entweder bis zum 1.3. warten um das Fahrzeug zum Händler zu bringen oder ich besorge mit eine Kurzzeit-Zulassung - kostet glaube ich wohl so um die 100.- ? für fünf Tage.


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hallo

schon, aber kasko gibts keine dabei ...
alles auf eigenes riskio

lg
g
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Beitragvon Schwedenopa » 19.11.2007 - 14:01:06

Hallo nochmal,

sorry, was die Kurzzeitkennzeichen betrifft, so hatte ich mich offenbar geirrt:

Zu Prüfungs- und Überführungsfahrten kann offensichtlich doch ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen außerhalb der Saison mit Kurzzeitkennzeichen ausgestattet werden. Voraussetzung ist halt, dass erstens die Saisonkennzeichen vollständig abgedeckt (bzw. entfernt) sind, und es sich zweitens eben wirklich um eine Probe- oder Überführungsfahrt handelt, und nicht z.B. um eine Urlaubsfahrt.

Nachteil ist halt, dass es für Kurzzeitkennzeichen nur reine Haftpflichtversicherungen gibt.

Unter Umständen hat allerdings der Händler auf seinen "roten Kennzeichen" eine Vollkasko laufen. Idealerweise sprichst Du Dich im Zweifelsfalle also mit dem Händler dahingehend ab, dass er Dir einen Satz rote Kennzeichen für die Überführungsfahrt zur Verfügung stellt.

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Beitragvon gerhard_sr » 19.11.2007 - 23:28:19

Ich war ja schon am überlegen, ob ich das Fahrzeug - entgegen meiner bisherigen Gewohnheiten und Nutzung - zumindest für dieses Jahr durchgängig zulasse, also keine Saisonkennzeichen.
Damit hätte ich bereits in der nächsten Zeit die Möglichkeit, es erstens möglichst umfassend, also auch auf Strecke, zu testen und vielleicht im Rahmen eines Kurzurlaubs oder Wochenendfahrt genauere Kenntnisse zu erhalten, ob das Fahrzeug irgendwelche Mängel hat. Allerdings müsste ich mir dann noch Winterreifen zulegen - und das nur mal so für eine Woche Urlaub.
Aus beruflichen Gründen ist es bei mir normalerweise schwierig, in der Zeit zwischen Dezember und Anfang März mal über längere Zeit wegzufahren.

So bleibt mir mir wohl wirklich nur die Möglichkeit, auf die Kulanz des Händlers zu hoffen, dass er im Fall des Falles seine roten Nummernschilder zur Verfügung stellt.
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