Betrifft zwar PKW aber da sich hier ja einige Experten tummeln mal einige Fragen.
Eine Freundin hat ihren Vollkaskoversicherten PKW geparkt, läuft weg und plötzlich hört sie hinter sich Geschrei. Ihr PKW brannte aus dem Motorraum.
"Angeblich" hätte es eine Rückrufaktion gegeben auf die sie nicht reagiert hätte (Schreiben sei an sie geschickt worden, sie hat jedoch nie was erhalten) und "vermutlich" hätte deshalb ihr PKW gebrannt. Die Versicherung windet sich bzw. sie selbst hat derzeit noch keine Angaben aber der Werkstatt gegenüber soll die Versicherung geäussert haben, dass sie den Schaden nicht bezahlt.
Können solche Rückrufaktionen einfach so versandt werden? Muss das nicht per Einschreiben gemacht werden? Kann sich die Versicherung einfach so da rauswinden?
Connie