Rückrufaktion/Versicherungsfall

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Rückrufaktion/Versicherungsfall

Beitragvon heraline » 23.11.2007 - 13:57:52

Betrifft zwar PKW aber da sich hier ja einige Experten tummeln mal einige Fragen.

Eine Freundin hat ihren Vollkaskoversicherten PKW geparkt, läuft weg und plötzlich hört sie hinter sich Geschrei. Ihr PKW brannte aus dem Motorraum.

"Angeblich" hätte es eine Rückrufaktion gegeben auf die sie nicht reagiert hätte (Schreiben sei an sie geschickt worden, sie hat jedoch nie was erhalten) und "vermutlich" hätte deshalb ihr PKW gebrannt. Die Versicherung windet sich bzw. sie selbst hat derzeit noch keine Angaben aber der Werkstatt gegenüber soll die Versicherung geäussert haben, dass sie den Schaden nicht bezahlt.

Können solche Rückrufaktionen einfach so versandt werden? Muss das nicht per Einschreiben gemacht werden? Kann sich die Versicherung einfach so da rauswinden?

Connie
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Beitragvon Gimmund » 23.11.2007 - 14:05:02

Hi Heraline,

ich bereits weiter ober berichtet habe, kommt das auf die schwere des Problems an.
Es gibt Rückrufe, die wickelt der Hersteller mit den Händlern ab. Wenn das FZg zum nächsten mal in die Werkstatt kommt, guckt der Händler nach der Fahrgestell-Nr, und wenn er fündig wird, werden die Arbeiten erledigt.

Bei sicherheitsrelevante Rückrüfe muss der Hersteller mit den Daten vom KBA die derzeitigen Eigentümer anschreiben. Ob das nun per Einschreiben, oder normalem Brief passieren muss - sorry - bin ich überfragt. Ist ja auch schon gut 10 Jahre her, dass ich Rückrufe abgewickelt habe.

Gruss,
Gwaihir
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Beitragvon Jofu » 23.11.2007 - 14:56:15

Diese Schreiben des KBA kommen per normaler Post. Von daher wäre der Zugang schwerlich nachzuweisen. Und selbst wenn, wäre zu klären, ob sich die Missachtung des Schreibens bzw. die Nichtbehebung des Fehlers sich als Obliegenheitspflicht aus dem Versicherungsvertrag darstellen lässt. Dazu am besten mal einen Fachanwalt für Versicherungsrecht einschalten.
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Beitragvon tomreinhardt1 » 23.11.2007 - 15:02:04

Hallo Connie,

ich hatte eine Rückrufaktion von Citroen, die habe ich per
Einschreiben erhalten.

Gruß

Thomas
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Beitragvon abo » 23.11.2007 - 15:11:07

hallo

rückrufe kommen per einschreiben

was hat den gebrannt?
ein renault?

lg
g
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Beitragvon womomax » 23.11.2007 - 15:22:55

Hallo Connie,

das ist sicher im Einzelfall zu prüfen, wie es oft im Juradeutsch heißt.
Und da liegt das Problem. Kann man eben nicht pauschal sagen.
Bei Brand sollte eh die Teilkasko zahlen. Und wenn mein Versicherer mir da im
Schadenfall irgendwie bockig käme, wäre er einen guten Kunden los.
Einschreiben hin oder her, ich würde auch einen Fachanwalt fragen!
Schließlich hat doch der Hersteller einen Fehler gemacht, soll die Versicherung doch
versuchen sich bei dem das Geld zu holen.
Grüße vom
womomax
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Alle Menschen sind klug, die einen vorher, die anderen nachher. ;-)
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Beitragvon leni » 23.11.2007 - 15:41:27

hallo connie,
sehe ich so wie womomax; bei vollkasko zahlt die versicherung; ausgenommen deine freundin hat benzin ueber die karre gekippt...
lg
leni
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Beitragvon abo » 23.11.2007 - 15:47:57

leni hat geschrieben:hallo connie,
sehe ich so wie womomax; bei vollkasko zahlt die versicherung; ausgenommen deine freundin hat benzin ueber die karre gekippt...
lg
leni


hallo

also ich denke auch dass das nur ein testballon ist den die versicherung da aufsteigen lässt, das wird schon klappen

falls sie das schreiben nicht erhalten hat

ansonsten ist das schon die klassische obliegenheitsverletzung die ein ausschlussgrund für leistungen wäre

wobei ich aber zum ersten mal hoere dass die versicherungen das wirklich so genau nehmen ...

lg
g
abo
 

Beitragvon heraline » 23.11.2007 - 18:04:11

abo hat geschrieben:hallo


ein renault?

lg
g


Ähm, ist das bei Renault denn üblich? :shock: Und ja! Es war ein Renault.

Ich hatte ihr auch zum Anwalt geraten, da sie in solchen Dingen genauso blond ist wie ich auch! :oops: Und genau da scheint der eigentlichen Haken zu liegen! :twisted:

Zuerst wollte man es wegen Missachtung der Rückrufaktion abbügeln. Dann hies es, dass sie selbst schuld wäre, weil sie bisher keine Inspektion in der Fachwerkstatt hat machen lassen. Danach kam das Argument, dass sie sicherlich falsches Öl reingekippt hat, dieses bei einem Turbolader verklumpt und es dann zum Brand kommen kann. Und jetzt sind wir wieder bei der Rückrufaktion!

Die ganze Sache schreit einfach nach Abzocke und ohne Anwalt wird sie da nicht weiterkommen.

Eigenartig ist darüber hinaus auch noch, dass die Versicherung schon 2x einen Gutachter hingeschickt hat.

Danke für die Info´s! :wink:

Connie
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Beitragvon Wilfried . M » 23.11.2007 - 18:58:09

Hallo Freunde,
wenn die Versicherung auf Vernachlässigung beruft ( Schreiben zum Rückruf ), dann hat diese auch die Pflicht den Erhalt des Schreibens nachzuweisen, welches, ohne Einschreiben, oder Hinterlegungsnachweis, sehr schwierig, bzw. garnicht nachweisbar ist.
Entnehmend der vereinzelten Faktoren uber Ursache mit Schuldanlastung, ist eine Zahlungsunwilligkeit der Versicherung zu sehen.
Dem Geschädigten bleibt vermutlich nur der Weg zum Anwalt.
Denkt aber bitte nicht, daß dann der Vorgang schneller bearbeitet wird, das kann Jahre dauern.
Die Versicherung hat aber das Recht Gutachter zu schicken, egal wie viel.
Gruß
Wilfried
Grüße aus dem Norden
mit Hymer B 544/ Ducato 14, 2,5 TD von 1994
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Beitragvon Robbi » 23.11.2007 - 19:03:43

Mal ne Frage.

Was hat denn die Polizei dazu gesagt.

Denn die kommt ja normalerweise, da es sich um einen Brandfall handelt.

Und wenn Fahrzeuge brennen, steht eine fahrlässige Brandstiftung im Raume.

Ich frage nur, weil bei Rückrufaktionen bei sicherheitsrelevanten Teilen, müsste denke ich normalerweise, wenn das Fahrzeug nicht zurück kam, dem KBA mitgeteilt werden. Also durch den Hersteller.

Dieses teilt es dann der Zulassungsstelle mit.

Kannst ja mal auf folgende Seite schauen http://www.kba.de. Hier unter Produktsicherheit.
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Beitragvon abo » 23.11.2007 - 20:55:55

heraline hat geschrieben:
abo hat geschrieben:hallo
ein renault?
lg
g


Ähm, ist das bei Renault denn üblich? :shock: Und ja! Es war ein Renault.


sagt man .....
abo
 

Beitragvon heraline » 24.11.2007 - 10:35:25

Die Polizei wurde nicht eingeschalten und Brandstifung ist auszuschließen. Das Auto muss unmittelbar nach dem Parken Feuer gefangen haben, denn sie war nur ca. 50 m vom PKW weg. Riesenglück, denn sie hatte ihre beiden Hunde im Fahrzeug! :shock:

Am Parkplatz ist eine Firma und 2 Männer kamen sofort mit Feuerlöscher.

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Beitragvon Schwedenopa » 24.11.2007 - 11:32:23

Hallo Connie,

Versicherungen versuchen leider gerne, sich aus ihren Zahlungsverpflichtungen herauszuwinden. Die Lage ist hier ziemlich eindeutig, also:

Schriftlich, per Einschreiben mit Rückschein die Versicherung zur Zahlung mit Fristsetzung auffordern. Mit Fristsetzung und Ankündigung rechtlicher Schritte. "Bockt" sie dann immer noch, dann ab zum Anwalt. Den Anwalt muss die Versicherung dann auch bezahlen.

MfG
Gerhard
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