Hallo,
meine Frage hat etwas eine verquerte Perspektive. Als Deutscher mit Wohnsitz in Frankreich möchte ich ein WoMo, das als Neufahrzeug gilt, in Deutschland kaufen und in Frankreich zulassen. Die Rechtslage sagt eindeutig, dass ich im Bestimmungsland die Mehrwertsteuer (TVA in F) zu entrichten habe vor einer Zulassung, im Herkunftsland (D) aber von der MwSt befreit bin. Witzigerweise handelt es sich um ein französisches WoMo, aber so spielt halt das Leben.
Der WoMo Händler sagt, ich müsste ihm die MwSt bezahlen und dann wieder vom Finanzamt zurück verlangen. Das Umsatzsteuergesetz sagt, dass der Händler unrecht hat.
Irgendwelche Erfahrungen?
Gruß,
Rainer