WoMo Kauf im Ausland

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WoMo Kauf im Ausland

Beitragvon r4heim » 09.12.2007 - 21:40:16

Hallo,

meine Frage hat etwas eine verquerte Perspektive. Als Deutscher mit Wohnsitz in Frankreich möchte ich ein WoMo, das als Neufahrzeug gilt, in Deutschland kaufen und in Frankreich zulassen. Die Rechtslage sagt eindeutig, dass ich im Bestimmungsland die Mehrwertsteuer (TVA in F) zu entrichten habe vor einer Zulassung, im Herkunftsland (D) aber von der MwSt befreit bin. Witzigerweise handelt es sich um ein französisches WoMo, aber so spielt halt das Leben.
Der WoMo Händler sagt, ich müsste ihm die MwSt bezahlen und dann wieder vom Finanzamt zurück verlangen. Das Umsatzsteuergesetz sagt, dass der Händler unrecht hat.
Irgendwelche Erfahrungen?

Gruß,

Rainer
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Beitragvon Christine » 10.12.2007 - 10:14:35

Hi Rainer!

Dein Händler scheint null Erfahrung zu haben! Ich habe bereits Womos an Belgier und an diverse Niederländer verkauft!

Der Händler verkauft dir den Wgen burtto. Mit der Zollbescheinigung holst Du Dir die USt vom verkaufenden Händler wieder, und nicht vom FA und entrichtest die USt des jeweiligen Landes!

Gruß

Christine
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Beitragvon Lutz_K12 » 10.12.2007 - 11:52:30

Der Händler ist verpflichtet, beim Verkauf an Leute mit Wohnsitz im Ausland (muss nachgewiesen werden), das entsprechende "grüne" Formular auszufüllen, welches dann bei der Ausfuhr in's Ausland vom deutschen Zoll unterschrieben und gestempelt wird. Mit diesem Dokument kann man dann anschliessend innerhalb 6 Monaten die deutsche Mehrwertsteuer beim Händler zurückfordern. Ich habe allerdings die Erfahrung gemacht, das, je weiter man im Inland kauft, die Händler nicht mehr informiert sind, oder sein wollen, man muss also nötigenfalls Nachdruck aufsetzen. Was nun die Einfuhr nach Frankreich betrifft, solltest Du Dich über die einschlägigen Bestimmungen vorher informieren. Die zu entrichtende Mehrwertsteuer in F dürfte vermutlich ähnlich hoch sein, wie in D? Ausserdem solltest Du abklären, ob das französische Fahrzeug noch den in F gültigen Zulassungsvorschriften entspricht, oder ob Rückbauten vorgenommen werden müssen.
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Beitragvon womofan » 10.12.2007 - 12:16:19

Seit wann sind denn EU Länder wieder Ausland???? Zoll????

Wir in Österreich handhaben das wenn wir unsere WOMO's in D kaufen, viel eleganter. :D

Rainer du hast Post!
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Beitragvon holiday » 10.12.2007 - 12:37:36

ähh?? Ust bezahlen-zurückfordern,nochmal bezahlen????wo gibts denn sowas??

als privater wenn ich im euraum kauf bezahl die USt im kaufland und fertig.bei uns in A kommt dann grad noch die NOVA dazu,die beim zuständigen finanzamt zuentrichten ist.

ohne differenzbesteuerung.

als gewerblicher ,kauf ich netto ein und bezahl einfuhrumsatzsteuer,wenn ich nicht vorsteuerabzugsberechtigt bin im wohnsitzland.
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Beitragvon UH112 » 10.12.2007 - 12:43:52

Lutz, ich glaube, da liegt ein Mißverständnis vor: Rainer will in D ein WoMo aus französischer Produktion kaufen (Chausson glaube ich) und den wieder nach F einführen.
Das sollte aber kein Problem sein, denn entweder haben die Autos die EGÜ bzw. COC dabei oder sind getüvt und haben dann die Europanummer im Brief (wie das früher hieß; heute Zulassungsbescheinigung 2) drin. Und damit gibt es zumindest bei Autos unter ca. 5 Jahren keine Probleme mehr.
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Zuletzt geändert von UH112 am 10.12.2007 - 16:58:28, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon Christine » 10.12.2007 - 13:11:21

holiday hat geschrieben:ähh?? Ust bezahlen-zurückfordern,nochmal bezahlen????wo gibts denn sowas??



In Deutschland!!! Macht Sinn, wenn die USt im Einfuhrland niedriger ist!

Gruß

Christine
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Beitragvon SPD100 » 10.12.2007 - 16:19:46

...oder es ist Pflicht,

so z.B. in Schweden die Einfuhr eines Fahrzeuges Mehrwertsteuer pflichtig wird, wenn es jünger als 6 Monate oder weniger als 6000km
auf dem Tacho hat. Bei uns in Schweden ist die MWSt 25 % :evil: :evil:


LG
Andreas
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Beitragvon Lutz_K12 » 10.12.2007 - 16:32:07

Ich melde mich noch einmal zu meinem obigen Beitrag: Wenn ich als Eidgenosse in D ein Womo kaufe, kann ich die deutsche "Mehrwertsteuer" von derzeit 19% vom Händler zurückfordern und muss dann bei der Einfuhr in die Schweiz die hiesige "Mehrwertsteuer" von 7.6% entrichten. Es ist also durchaus lohnenswert. Die Rückforderung der Mehrwertsteuer sollte meines Wissens auch innerhalb der EU funktionieren.
Lutz
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Beitragvon Schwedenopa » 10.12.2007 - 16:51:49

Hallo,

bereits seit 1999 müssen sämtliche Kraftfahrzeughersteller mit einem sog. "Certificate of Conformity" (CoC) nachweisen, dass ihre in der EU verkauften Fahrzeuge den einheitlichen EU-Zulassungsbedingungen genügen. Mit diesem CoC, auf Anfrage vom Hersteller auszuhändigen, ist eine spätere Zulassung in einem anderen EU-Staat kein Problem.

Lutz_K12 hat geschrieben:Die Rückforderung der Mehrwertsteuer sollte meines Wissens auch innerhalb der EU funktionieren.

Zur Mehrwertsteuer: Die allgemeine Regel des EU-Binnenmarktes, wonach die MwSt stets am Ort des Kaufs durch den Endkunden zu zahlen ist, gilt nicht für Kraftfahrzeuge! Kauft also ein Franzose ein Fahrzeug in Deutschland, so muss er die Mehrwertsteuer in Frankreich bezahlen, und kann sich die deutsche MwSt. zurückerstatten lassen. Eine Wahlfreiheit besteht hier nicht, die französischen Behörden werden sich die Steuerbescheinigung für die Zulassung vorlegen lassen.

Manche EU-Länder kassieren zusätzlich zur Mehrwertsteuer noch eine spezielle Steuer bei der Erstzulassung eines Kraftfahrzeugs (z.B. die berüchtigte "BPM" in den Niederlanden). Diese Steuer muss beim Eigenimport natürlich auch entrichtet werden.

MfG
Gerhard
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Klärung eingetreten

Beitragvon r4heim » 10.12.2007 - 22:17:45

Hallo,

so viele Meinungen. Also, die Sachlage ist eindeutig und mittlerweile auch mit dem Händler geklärt:
Bei Fahrzeugen jünger als 6 Monate ODER mit weniger als 6000km wird von einem Neufahrzeug ausgegangen. Dann brauche ich im Kaufland keine MwSt zu bezahlen (Aussage Finanzamt Karlsruhe: wer diese dennoch bezahlt, bekommt sie auch nicht mehr zurück, also Pech gehabt [ich glaube das zwar nicht, aber wenn der Staat erst einmal etwas hat, wird es schwierig]).
Der Händler stellt mir eine Rechnung ohne MwSt aus und ich erbringe den Nachweis, dass das WoMo in F zugelassen wurde. Mit diesem Nachweis kann der Händler dem Finanzamt belegen, dass der Verkauf umsatzsteuerfrei erfolgte.
Ein Zollkennzeichen benötige ich in meinem speziellen Fall nicht, da ich das Fahrzeug erst in F zulasse und dann in D abhole. Eine Ausfuhranmeldung beim Zoll benötige ich ebenfalls nicht, da ich keine zollpflichtige Ware ausführe.
The proof of the pudding's in the eating, also erst mal Abwarten, wie das alles läuft. Das Schöne ist aber, dass dt. Finanzamt, fr. Finanzamt, fr. Zulassungsbehörde und dt. Händler mittllerweile die gleiche Melodie anstimmen.
Sollte es zu dem Kauf kommen, werde ich von dem Behördenritt berichten.

Danke, auch für die privaten Tipps.

Gruß,
Rainer
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Beitragvon malibuhu » 12.12.2007 - 13:22:11

Mich würden auch Deine Erfahrungen mit der Zulassung in Frankreich interessieren - mW haben Frankreich und Belgien da teilweise etwas eigenwillige Vorstellungen, da der Campingausbau idr nicht von der CoC abgedeckt wird! (mE gemeinschaftsrechtswidrig, aber in der Praxis eben trotzdem mühselig)

Wollte selber meinen letzten VW T4 California (mit Spirituskocher, also noch nicht mal Gasprüfung erforderlich) nach Frankreich verkaufen, und der interessent bekam dann wg des Zulassungstheaters in F kalte Füsse...

Gruss Malibuhu
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Beitragvon r4heim » 12.12.2007 - 22:40:36

Hallo Malibuhu,

Grundsätzlich: europäische CoC bezieht sich auch auf Aufbau. Es lohnt sich dennoch, konkret nachzufragen. Ein Herr bei dem TÜV hier (DRIRE) hat mir erzählt, dass ein neuer Adria per Einzelabnahme importiert werden musste, weil Adria für diesen Typ das CoC in Frankreich nicht angemeldet hatte.
Ansonsten Zulassung ohne Probleme, ist in F etwas teurer.

Gruß,

Rainer
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Kauf heute abend

Beitragvon r4heim » 13.12.2007 - 22:57:21

Hallo,

jetzt habe ich doch tatsächlich einen Chausson Flash S3 gekauft, in D als Neufahrzeug, also ohne MwSt. Nächste Woche dann die Bezahlung der MwSt in F, dann erhalte ich ein Formular (Quittus fiscale), das ich bei der Zulassung vorlegen muss. Beim letzten Import (alter Ducato) war halt die technische Zulassung teuer und aufwändig, dies fällt jetzt alles weg.
Ich melde mich wieder kurz vor Weihnachten, dann hoffentlich mit einem WoMo in Frankreich versichert und zugelassen.

Gruß,
Rainer
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Beitragvon nager69 » 14.12.2007 - 17:00:52

Herzliche Glückwunsch und willkommen im Club der Dieselheizungen,

Viel Spaß mit eurem neuen im Urlaub

Gruß aus Bous

Alex aus SLS
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