Herby hat geschrieben:Hallo Womo Freunde,
Habe heute auch mal eine Frage an einen Verkehrsspezialisten.
Ist das Parken mit einem Rad auf einem 2,5mtr breiten Gehweg erlaubt.
Es steht kein Verbotsschild in der nähe.
Die durchgangsbreite blieb 2,1 mtr frei.
Es lag keine behinderung vor.
Für eine fachliche Antwort wäre ich Dankbar
Gruß Herby
Hi Herby,
das Parken mit einem Rad ( ich denke nicht, dass Du ein FahrRAD meinst

) ist nur dann erlaubt, wenn es durch ein Schild ausdrücklich angegeben ist !
(§ 42 IV StVO Zeichen 315)
Ansonsten ist der Gehweg zum Parken tabu !
§ 12 (4) StVO :
Zum Parken ist der rechte
Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten
Fahrbahnrand heranzufahren.
Gruß,
Uwe