Stimmt das Verbot für Saugfüße an der Frontscheibe ab 2008 ?

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Stimmt das Verbot für Saugfüße an der Frontscheibe ab 2008 ?

Beitragvon cschulz1 » 21.12.2007 - 07:32:53

Moin, moin Womogemeinde,
mein Freund hat mir vorgestern erzählt, dass sein Navihändler, beim Kauf einer Halterung für ein TomTom one, ihm mitteilte, dass ab 2008 diese sogenannten Saugfüße an der Frontscheibe nicht mehr zulässig sind. Betrifft dann sicher auch diese Halterung für Notizblock u.ä.
Hat aus der Womogemeinde noch jemand so etwas gehört ? Irgendwie glaube ich, der Händler wollte nur die neuen Halterungen verkaufen.

Schöne Weihnachten und friedvolle Feiertage
wünscht
Christian Schulz aus der Hansestadt Greifswald

PS - bitte jetzt nicht wieder einen Glaubenskrieg um das "Für und Wieder" von Navigeräten beginnen - bitte !!
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Beitragvon joeke » 21.12.2007 - 09:33:20

Hallo,

In der Schweiz wurde dieses Thema von den Medien mal gesendet und zwar im Kanton Zürich. Dort wurde salopp mitgeteilt, dass das einer Sichtbehinderung gleichkommt und somit verboten sei. Da ich einen Freund habe bei der Kantonspolizeit Thurgau habe ich nachgefragt. Offenbar ist das eine Regelung der Kantonspolizei Zürich. Im sogenannten Nachbarkanton habe man davon noch nichts gehört und es gebe keine gesetzliche Grundlage im SVG dafür. Er gab mir den Tipp, dass wenn ich von der Polizei darauf angesprochen werde die Busse nicht gleich zu bezahlen und nachfragen soll, auf welcher gesetzlichen Grundlage sich diese Regelung beziehe. Weiter hat er mir im gegebenen Fall geraten einen Rekurs zu machen falls später ein Bussenbescheid eintreffe.

Mehr weiss ich im Moment auch nicht. Ich lasse es darauf ankommen und werde die Halterung weiterhin benützen. Eine solche Regelung ist eh ein Witz, weil man den Sichtkontakt zur Strasse bei eingebauten Navigationsgeräten eher verliert, als wenn ich kurz nach rechts blicken kann in die Mitte der Windschutzscheibe.

Gruss, Jörg
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Beitragvon Schwedenopa » 21.12.2007 - 10:38:52

Hallo,

habe für Deutschland keine entsprechenden Änderungen in der StVO oder StVZO gefunden. Dürfte also ein Gerücht oder eine "Marketingmaßnahme" gewesen sein.

MfG
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Beitragvon Philanthrop » 21.12.2007 - 10:48:47

Hallo zusammen,

schätz ich auch, Hersteller (wie Brodit usw.) würden es bestimmt freuen und würden das garantier auch im Netz laut verbreiten. Maximal der §23 StVO könnte dazu in Deutschland rangezogen werden- glaube aber nicht, dass das Erfolg hätte.
Scheint eine in dem Falle erfolgsversprechende Verkaufsstrategie gewesen zu sein ;).
Gruß Phil

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Beitragvon MZatrix » 21.12.2007 - 14:38:36

...na wenn das sich durchsetzt haben wir endlich eine passable Antwort auf die Frage:

"Warum haben Sie keine Plakette?"

"Sichtbehinderung!"

So ein Schmarrn!

Gruß,
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Beitragvon wilf » 28.12.2007 - 22:10:06

joeke hat geschrieben:Hallo,

In der Schweiz wurde dieses Thema von den Medien mal gesendet und zwar im Kanton Zürich. Dort wurde salopp mitgeteilt, dass das einer Sichtbehinderung gleichkommt und somit verboten sei. Da ich einen Freund habe bei der Kantonspolizei Thurgau habe ich nachgefragt. Offenbar ist das eine Regelung der Kantonspolizei Zürich. Im sogenannten Nachbarkanton habe man davon noch nichts gehört und es gebe keine gesetzliche Grundlage im SVG dafür. Er gab mir den Tipp, dass wenn ich von der Polizei darauf angesprochen werde die Busse nicht gleich zu bezahlen und nachfragen soll, auf welcher gesetzlichen Grundlage sich diese Regelung beziehe. Weiter hat er mir im gegebenen Fall geraten einen Rekurs zu machen falls später ein Bussenbescheid eintreffe.

Mehr weiss ich im Moment auch nicht. Ich lasse es darauf ankommen und werde die Halterung weiterhin benützen. Eine solche Regelung ist eh ein Witz, weil man den Sichtkontakt zur Strasse bei eingebauten Navigationsgeräten eher verliert, als wenn ich kurz nach rechts blicken kann in die Mitte der Windschutzscheibe.

Gruss, Jörg


Das ist allerdings ein Witz!
Habe gar nicht gewusst, dass die Polizei in Zuerich so bloed , sorry, so witzig ist :D
Rueckspiegel behindern in gewissen Autos die Sicht auf von rechts kommende Fahrzeuge weit mehr und sollten deshalb auch verboten werden... wie auch das Kleben der Autobahn-Vignetten an die Frontscheibe.
:D :D :D
Herzliche Gruesse an die Kantonspolizei Zuerich!
Wilf
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Sichtbehinderung an der Windschutzscheibe

Beitragvon Wilfried . M » 29.12.2007 - 01:34:56

Hallo Freunde,
der Disput über Sichtbehinderung an der Windschutzscheibe hat seinen Sinn, denn unsere Umweltplakette, welche in die linke Seite der Frontscheibe geklebt werden soll, ist 8,5 cm im Durchmesser groß.
Begründung : Soll von weiten von den Kontrollierenden erkannt werden ( habe solch eine Plakette selbst, finde aber das Ding verunstaltet das Gesamtbild des Kfz.)
Weiter dürften dann unsere Ordnungshüter nicht mehr ihre Mützen hinter der Frontscheibe ablegen( Mützendeckel von je 28 cm mal zwei.)
Aufkleber von erfolgter Beleuchtungsaktiom ( 5 x 5 cm )
.
Ziehen wir zusammen, dann haben wir eine nichtnutzbare Strecke von 69,5 cm, an der Windscheibe.

Die Theorie, daß die Winschutzscheibe voll genutzt werden soll ist gut und richtig, jedoch die Praxis belehrt uns eines anderen
bedenkliche Grüße
Wilfried
Grüße aus dem Norden
mit Hymer B 544/ Ducato 14, 2,5 TD von 1994
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Wilfried . M
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