joeke hat geschrieben:Hallo,
In der Schweiz wurde dieses Thema von den Medien mal gesendet und zwar im Kanton Zürich. Dort wurde salopp mitgeteilt, dass das einer Sichtbehinderung gleichkommt und somit verboten sei. Da ich einen Freund habe bei der Kantonspolizei Thurgau habe ich nachgefragt. Offenbar ist das eine Regelung der Kantonspolizei Zürich. Im sogenannten Nachbarkanton habe man davon noch nichts gehört und es gebe keine gesetzliche Grundlage im SVG dafür. Er gab mir den Tipp, dass wenn ich von der Polizei darauf angesprochen werde die Busse nicht gleich zu bezahlen und nachfragen soll, auf welcher gesetzlichen Grundlage sich diese Regelung beziehe. Weiter hat er mir im gegebenen Fall geraten einen Rekurs zu machen falls später ein Bussenbescheid eintreffe.
Mehr weiss ich im Moment auch nicht. Ich lasse es darauf ankommen und werde die Halterung weiterhin benützen. Eine solche Regelung ist eh ein Witz, weil man den Sichtkontakt zur Strasse bei eingebauten Navigationsgeräten eher verliert, als wenn ich kurz nach rechts blicken kann in die Mitte der Windschutzscheibe.
Gruss, Jörg
Das ist allerdings ein Witz!
Habe gar nicht gewusst, dass die Polizei in Zuerich so bloed , sorry, so witzig ist
Rueckspiegel behindern in gewissen Autos die Sicht auf von rechts kommende Fahrzeuge weit mehr und sollten deshalb auch verboten werden... wie auch das Kleben der Autobahn-Vignetten an die Frontscheibe.
Herzliche Gruesse an die Kantonspolizei Zuerich!
Wilf