Frank65 hat geschrieben:Bewusst wahrgenommen, habe ich die Tafeln bisher nur bei einem WoMo seit vielen Jahren. Alternativ kann eine Parkleuchte eingschaltet werden. Ist damit das Standlicht gemeint? Dieses die ganz Nacht anzulassen, ist auch keine tolle Lösung! Gilt diese Regelung nur innerorts? Wie halten es die anderen WoMo-Fahrer im Forum mit mehr als 3,5t?
Hallo Frank,
die Rechtslage (in Deutschland) ist wie folgt:
Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen bei Dunkelheit auf der Straße haltende oder parkende Fahrzeuge immer durch eigene Lichtquellen (Standlicht) beleuchtet sein. Unabhängig vom Gewicht. Parkleuchte reicht hier nicht, Warntafeln auch nicht.
Innerhalb geschlossener Ortschaften kommt es auf die zulässige Gesamtmasse an:
Für Fahrzeuge bis 3,5 t reicht es aus, wenn sie durch die Straßenbeleuchtung rechtzeitig erkennbar sind. Ansonsten dürfen Parkleuchten (Standlicht einseitig oder spezielle Parkleuchten) verwendet werden.
Fahrzeuge über 3,5 t müssen hingegen auch innerhalb geschlossener Ortschaften
immer entweder beleuchtet oder mit Park-Warntafeln gekennzeichnet sein. Straßenbeleuchtung reicht hier nicht.
Das Ganze gilt natürlich nur für Fahrzeuge, die auf der Fahrbahn oder auf dem Seitenstreifen (Parkstreifen) abgestellt werden. Fahrzeuge auf abgetrennten Parkplätzen sind davon nicht betroffen.
MfG
Gerhard