Sicheheitsausrüstung WoMo > 3.5 to

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Sicheheitsausrüstung WoMo > 3.5 to

Beitragvon otto » 09.04.2008 - 13:26:11

Demnächst kommt mein neues Teil > 3,5 to. :D
Ich meine mich zu erinnern, daß man einiges dabei haben muß/sollte, was bei < 3.5 to nicht nötig ist.

Warnleuchte
2. Warndreieck
Bremsschuhe (sollte man < 3,5 to aber auch dabei haben wg. Radwechsel)
Parkwarnschilder vorn + hinten (nur beim Parken ohne Parkleuchten)

Wer weiß genaueres :?:

Dank im Voraus
Gruß
oTTo
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Re: Sicheheitsausrüstung WoMo > 3.5 to

Beitragvon Schwedenopa » 09.04.2008 - 14:09:24

Hallo oTTo,

was ab >3.5 t zusätzlich vorgeschrieben ist, ist die Warnleuchte, und die Verwendung von Park-Warntafeln oder Parkleuchten innerorts. Erst bei mehr als 4,0 t (bei zweiachsigen Fahrzeugen) ist auch ein Unterlegkeil vorgeschrieben. (Bei Fahrzeugen mit mehr als zwei Achsen unabhängig von der Masse zwei Keile.)

Die Forderung nach zwei Warndreiecken ist (oder war zumindest) eine spanische Spezialität, sie gilt aber auch unabhängig von der zulässigen Gesamtmasse.

Sonst nichts.

MfG
Gerhard
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Re: Sicheheitsausrüstung WoMo > 3.5 to

Beitragvon otto » 09.04.2008 - 14:34:10

Danke Gerhard,
da lag ich ja nicht ganz daneben :D

Gruß

oTTo
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Re: Sicheheitsausrüstung WoMo > 3.5 to

Beitragvon Frank65 » 09.04.2008 - 22:34:38

Hallo,

ich habe seit März ein WoMo über 3,5t (Hobby-Sphinx, 5,2t).
Ich würde sehr ungerne hinten und vorne Parkwarntafeln montieren lassen, da sie die ganze Optik verschandeln würden. Bewusst wahrgenommen, habe ich die Tafeln bisher nur bei einem WoMo seit vielen Jahren. Alternativ kann eine Parkleuchte eingschaltet werden. Ist damit das Standlicht gemeint? Dieses die ganz Nacht anzulassen, ist auch keine tolle Lösung! Gilt diese Regelung nur innerorts? Wie halten es die anderen WoMo-Fahrer im Forum mit mehr als 3,5t?

Viele Grüße

Frank
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Re: Sicheheitsausrüstung WoMo > 3.5 to

Beitragvon Wilfried . M » 09.04.2008 - 23:53:40

Hallo Frank,
nach § 17,StvO, sind haltende Fahrzeuge mit eigener Lichtquelle( volles Standlicht ) zu beleuchten.
Innerhalb geschl. Ortschaften reicht es nur die zur Fahrzeugmitte zeigenden Fahrzeugseite zu beleuchten.
Fahrzeuge über 3,5 t., sind stets, auch innerhalb geschl. Ortschaften mit eigener Lichtquelle ( volles Standlicht ) zu beleuchten.
Gruß
Wilfried
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Re: Sicheheitsausrüstung WoMo > 3.5 to

Beitragvon tp96 » 10.04.2008 - 08:16:12

Hallo,
den Paragrafen kennen wir ja. Ich möchte aber auch mal gerne wissen, wer sein FZ nachts, z.B. vor seiner Wohnung, beleuchtet oder eine Parkwarntafel vorne und hinten anschraubt oder gar eine Warnbarke -so wie an Baustellen -davor oder dahinter stellt :D
Die meisten HiPo`s wissen gar nicht das es diesen Paragrafen gibt und das er auch bei WoMos >3,5 to anzuwenden ist. Die einzigen sind wahrscheinlich die Versicherungen, die bei einem Schaden, wenn z.B. einer mit 50 km/h durch die 30 er Zone brummt und dein FZ demoliert kriegste ne Mitschuld angehängt.
:shock:
Gruß
tp96 (der sehr viele HiPo`s kennt die den § 17 nicht kennen (wollen)
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Re: Sicheheitsausrüstung WoMo > 3.5 to

Beitragvon Gimli » 10.04.2008 - 08:44:14

Wilfried . M hat geschrieben:Hallo Frank,
nach § 17,StvO, sind haltende Fahrzeuge mit eigener Lichtquelle( volles Standlicht ) zu beleuchten.
Innerhalb geschl. Ortschaften reicht es nur die zur Fahrzeugmitte zeigenden Fahrzeugseite zu beleuchten.
Fahrzeuge über 3,5 t., sind stets, auch innerhalb geschl. Ortschaften mit eigener Lichtquelle ( volles Standlicht ) zu beleuchten.
Gruß
Wilfried


Hallo Wilfried,

§ 17 Abs. 4 StVO sagt aber auch, dass eigene Beleuchtung entbehrlich ist, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht, was i.d.R. innerorts gegeben sein dürfte ( für Fzg. < 3.5t zGG gültig ).

Gruß,

Uwe
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Re: Sicheheitsausrüstung WoMo > 3.5 to

Beitragvon Schwedenopa » 10.04.2008 - 09:11:24

Frank65 hat geschrieben:Bewusst wahrgenommen, habe ich die Tafeln bisher nur bei einem WoMo seit vielen Jahren. Alternativ kann eine Parkleuchte eingschaltet werden. Ist damit das Standlicht gemeint? Dieses die ganz Nacht anzulassen, ist auch keine tolle Lösung! Gilt diese Regelung nur innerorts? Wie halten es die anderen WoMo-Fahrer im Forum mit mehr als 3,5t?

Hallo Frank,

die Rechtslage (in Deutschland) ist wie folgt:

Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen bei Dunkelheit auf der Straße haltende oder parkende Fahrzeuge immer durch eigene Lichtquellen (Standlicht) beleuchtet sein. Unabhängig vom Gewicht. Parkleuchte reicht hier nicht, Warntafeln auch nicht.

Innerhalb geschlossener Ortschaften kommt es auf die zulässige Gesamtmasse an:
Für Fahrzeuge bis 3,5 t reicht es aus, wenn sie durch die Straßenbeleuchtung rechtzeitig erkennbar sind. Ansonsten dürfen Parkleuchten (Standlicht einseitig oder spezielle Parkleuchten) verwendet werden.
Fahrzeuge über 3,5 t müssen hingegen auch innerhalb geschlossener Ortschaften immer entweder beleuchtet oder mit Park-Warntafeln gekennzeichnet sein. Straßenbeleuchtung reicht hier nicht.

Das Ganze gilt natürlich nur für Fahrzeuge, die auf der Fahrbahn oder auf dem Seitenstreifen (Parkstreifen) abgestellt werden. Fahrzeuge auf abgetrennten Parkplätzen sind davon nicht betroffen.

MfG
Gerhard
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Re: Sicheheitsausrüstung WoMo > 3.5 to

Beitragvon otto » 10.04.2008 - 13:07:53

EuraGerhard hat geschrieben:Fahrzeuge über 3,5 t müssen hingegen auch innerhalb geschlossener Ortschaften immer entweder beleuchtet oder mit Park-Warntafeln gekennzeichnet sein. Straßenbeleuchtung reicht hier nicht.


Hallo Gehard,
uns was kostet es wenn nicht :?:

Gruß

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Re: Sicheheitsausrüstung WoMo > 3.5 to

Beitragvon Wilfried . M » 10.04.2008 - 13:52:40

Lieber Uwe
im § 17/4, spricht dieser von Straßenbeleuchtung , und oder von anderen lichttechnische zugelassene Einrichtungen, sowie von eigener Lichtquelle.
Straßenbeleuchtung ist klar, nur für Pkw und Kräder.
Eigene Lichtquelle bei Ausfall der Straßenbeleuchtun sowie Fahrzeuge über 3,5 t.
Andere Lichttechnische Einrichtungen nur bei über 3,5 t. zulässig( vermute durch externe Beleuchtung , wie bei Unfall, Liegenbleiben u.s.w., sowie wenn vor und hinter dem 3,5t.ner ein Kfz steht was selbst mit Standlicht beleuchtet ist ).
So seh und deffiniere ich das.
Liebe Grüße , besonders an Katrin
Wilfried
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Re: Sicheheitsausrüstung WoMo > 3.5 to

Beitragvon Gimli » 10.04.2008 - 13:58:06

otto hat geschrieben:Hallo Gehard,
uns was kostet es wenn nicht :?:

Gruß

oTTo


Hallo oTTo,

€ 20.00 ( bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog, Nr. 77 / BKatV )

Gruß,,
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Re: Sicheheitsausrüstung WoMo > 3.5 to

Beitragvon Gimli » 10.04.2008 - 13:59:20

Wilfried . M hat geschrieben:...
Liebe Grüße , besonders an Katrin
Wilfried


Hi Wilfried,

ich werd's Katrin ausrichten .... wenn Du Kerstin nichts davon erzählst :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Grüße,

Uwe
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Re: Sicheheitsausrüstung WoMo > 3.5 to

Beitragvon Wilfried . M » 10.04.2008 - 19:03:50

Lieber Uwe,
erzähl Kerstin nichts von der Katrin. :oops: :cry:
Natürlich meinte ich, aber schrieb ich nicht Kerstin. :idea:
Liebe Grüße an DEINE FRAU KERSTIN und meine Freundin. :wink:
Wilfried
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