Hallo Wilfried,
kurz und knapp:
Wilfried . M hat geschrieben:eine Haftpflicht besteht, wenn ich Schaden Dritter zufüge.
Richtig!
Wilfried . M hat geschrieben:Eine Ehefrau ist keine " Dritter ".
Falsch! Denn:
Wilfried . M hat geschrieben:Erster ist meine Person.
Zweiter ist Familienangehörige.
Dritter ist eine mir fremde Person.
Ein "Dritter" im juristischen Sinne eine Person, die nicht in einer bestimmten Rechtsbeziehung mit den übrigen beteiligten Personen steht. Im diesem Falle hier ist die Rechtsbeziehung, um die es geht, der Versicherungsvertrag. "Erster" und "Zweiter" sind also die Vertragspartner, sprich Versicherungsnehmer und Versicherung! Da die Ehefrau weder Versicherungsnehmer noch Versicherungsgeber ist, ist sie "Dritte".
Ob dabei noch irgend welche andersartigen Rechtsbeziehungen bestehen (wie hier z.B. eine Ehe), spielt keine Rolle. Wäre das so, müsste die Versicherung ja auch dann nicht zahlen, wenn Du beispielsweise mit Deinem Auto den Wagen Deines Vermieters oder Deines Arbeitgebers demolierst.
Deshalb bleibe ich bei meiner Meinung, dass die Versicherung in Tessas Fall zahlen muss.
MfG
Gerhard