zahlt KFZ-Haftplicht bei Familienschaden???

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zahlt KFZ-Haftplicht bei Familienschaden???

Beitragvon Tessa63 » 10.04.2008 - 10:47:09

Hallo,

mein Mann hat beim Wenden mit seinem Auto versehentlich mein (auf mich zugelassenes) WOMO beschädigt :cry: .
Weiß jemand von Euch, ob seine KFZ-Haftplicht (andere Versicherung als meine) den Schaden bezahlen muss, obwohl wir verheiratet sind?

Ich weiß bloß, dass die Privathaftplicht bei Familienmitgliedern nicht zahlt. Aber wie ist es bei der KFZ-Haftplicht???

Schon mal Danke für Eure Antworten.

Liebe Grüße, die sehr verzweifelte Tessa
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Re: zahlt KFZ-Haftplicht bei Familienschaden???

Beitragvon tommes » 10.04.2008 - 11:22:08

Hallo Tessa,

schade das mit eurem Mobil.

Die Logik und der gesunde Menschenverstand sagt: Die Haftpflicht zahlt. Schließlich werden ja Autos versichert und auch einzeln abkassiert. Der versicherung kann es finanziell auch egal sein wer der geschädigte ist. Leider ticken Versicherungen nicht immer ganz logisch. Wenn in den Versicherungsbedingungen kein entsprechender Passus steht dann müssen sie auch zahlen.

gruß Thomas
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Re: zahlt KFZ-Haftplicht bei Familienschaden???

Beitragvon Dirk.Jendral » 10.04.2008 - 12:53:10

mW Zahlen die Versicherung genau bei solchen Schäden nicht.
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Re: zahlt KFZ-Haftplicht bei Familienschaden???

Beitragvon Gimli » 10.04.2008 - 14:16:04

Dirk.Jendral hat geschrieben:mW Zahlen die Versicherung genau bei solchen Schäden nicht.


Hi,

so sehe ich das auch.

Meines Wissens sind Ansprüche zwischen Familienangehörigen, soweit diese im gleichen Haushalt leben, oder gesetzlichen Vertretern des Versicherten in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen.

In § 4 AHB heißt es, dass, wenn nichts anderes vereinbart wurde, der o.g. Ausschluss gilt.

Also müsste man die Antwort am genauen Vertragsinhalt festmachen können.

Gruß,

Uwe
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Re: zahlt KFZ-Haftplicht bei Familienschaden???

Beitragvon tommes » 10.04.2008 - 14:33:30

Hallo,

habe mal aus den Kravag-bedingungen die Ausschlussklauseln rauskopiert
A.1.5 Was ist nicht versichert?
Vorsatz
1. Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen.
Kraftfahrt-sportliche Veranstaltungen
2. Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten
kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer
Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.
Die Teilnahme an behördlich nicht genehmigten Fahrtveranstaltungen stellt eine
Pflichtverletzung nach D.2.2 dar.
Beschädigung des versicherten Fahrzeugs
3. Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die Zerstörung oder das
Abhandenkommen des versicherten Fahrzeugs.
Beschädigung von Anhängern oder abgeschleppten Fahrzeugen
4. Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die Zerstörung oder das
Abhandenkommen eines mit dem versicherten Fahrzeug verbundenen Anhängers oder
Aufliegers oder eines mit dem versicherten Fahrzeug geschleppten oder abgeschleppten
Fahrzeugs. Wenn mit dem versicherten Kraftfahrzeug ohne gewerbliche Absicht ein
betriebsunfähiges Fahrzeug im Rahmen üblicher Hilfeleistung abgeschleppt wird, besteht für
dabei am abgeschleppten Fahrzeug verursachte Schäden Versicherungsschutz.
Beschädigung von beförderten Sachen
5. Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprüchen wegen Beschädigung,
Zerstörung oder Abhandenkommens von Sachen, die mit dem versicherten Fahrzeug
befördert werden.
Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insassen eines Kraftfahrzeugs
üblicherweise mit sich führen (z. B. Kleidung, Brille, Brieftasche). Bei Fahrten, die überwiegend
der Personenbeförderung dienen, besteht außerdem Versicherungsschutz für Sachen, die
Insassen eines Kraftfahrzeugs zum Zwecke des persönlichen Gebrauchs üblicherweise mit
sich führen (z. B. Reisegepäck, Reiseproviant). Kein Versicherungsschutz besteht für Sachen
unberechtigter Insassen.
Ihr Schadenersatzanspruch gegen eine mitversicherte Person
6. Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermögensschäden, die eine mitversicherte
Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs zufügt.
Versicherungsschutz besteht jedoch für Personenschäden, wenn Sie z. B. als Beifahrer Ihres
Fahrzeugs verletzt werden.
Nichteinhaltung von Liefer- und Beförderungsfristen
7. Kein Versicherungsschutz besteht für reine Vermögensschäden, die durch die Nichteinhaltung
von Liefer- und Beförderungsfristen entstehen.
Vertragliche Ansprüche
8. Kein Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtansprüche, soweit sie aufgrund Vertrags oder
besonderer Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen.
Schäden durch Kernenergie
9. Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie.
Schadenersatzansprüche beim Führen fremder Fahrzeuge
10. Kein Versicherungsschutz besteht für die gesetzliche Haftpflicht des Halters oder Eigentümers
des fremden Fahrzeugs, für Haftpflichtansprüche wegen Beschädigung, Zerstörung oder
Abhandenkommens des fremden Fahrzeugs und wenn Ihnen oder einer nach A.1.2.h
mitversicherten Person den Umständen nach hätte bekannt sein müssen, dass für das fremde
Fahrzeug keine Haftpflichtversicherung besteht.


Danach sehe ich nichts, was gegen eine Regulierung spricht. Am besten weis das aber die Versicherung bzw. ein Vertreter.

Gruß Thomas
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Re: zahlt KFZ-Haftplicht bei Familienschaden???

Beitragvon Schwedenopa » 10.04.2008 - 16:23:07

Hallo,

meine Meinung als "Hobbyjurist" :wink: :

Unter der Voraussetzung, dass Du Eigentümerin und Versicherungsnehmerin des Wohnmobils bist (Deine Unterschrift unter Kaufvertrag und Versicherungsvertrag), und dass Dein Mann Eigentümer und Versicherungsnehmer des PKW ist, muss die Versicherung zahlen.

Mit der Privathaftpflicht kann man das nicht vergleichen, da bei der PHV in aller Regel nur ein Versicherungsvertrag für die ganze Familie besteht.

MfG
Gerhard
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Re: zahlt KFZ-Haftplicht bei Familienschaden???

Beitragvon Prauers » 10.04.2008 - 21:59:43

Hallo ,

es könnte doch sein das bei der Privathaftpflicht die Personen versichert sind :D . Bei der KFz Haftpflicht sind die Fahrzeuge versichert, deswegen müsste es unerheblich sein, ob der Schaden innerhalb der Familie passiert oder sonstwo. Was man prüfen sollte heutzutage, wären noch die weichen Tarifmerkmale ob das KFZ von einem berechtigten Fahrer gefahren wurde.

Aber generell sehe ich bei der Regulierung auch keine Schwierigkeiten. Aufschluss gibt aber immer das Bedingungswerk und der Anruf bei seiner Versicherung.

schaui haui
Weise sind vergesslich... Glaub ich!
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Re: zahlt KFZ-Haftplicht bei Familienschaden???

Beitragvon Wilfried . M » 10.04.2008 - 22:57:10

Hallo Freunde,
eine Haftpflicht besteht, wenn ich Schaden Dritter zufüge.
Eine Ehefrau ist keine " Dritter ".
Erster ist meine Person.
Zweiter ist Familienangehörige.
Dritter ist eine mir fremde Person.
Eine Ausnahme ist, wenn die Eheleute wirtschaftlich voneinander getrennt sind, welches aber vertragsweise festgeschrieben werden muß.
Gruß
Wilfried
Grüße aus dem Norden
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Re: zahlt KFZ-Haftplicht bei Familienschaden???

Beitragvon pekakü » 11.04.2008 - 01:02:24

Wilfried . M hat geschrieben:Hallo Freunde,
eine Haftpflicht besteht, wenn ich Schaden Dritter zufüge.
Eine Ehefrau ist keine " Dritter ".
Erster ist meine Person.
Zweiter ist Familienangehörige.
Dritter ist eine mir fremde Person.
Eine Ausnahme ist, wenn die Eheleute wirtschaftlich voneinander getrennt sind, welches aber vertragsweise festgeschrieben werden muß.
Gruß
Wilfried


Hallo Wilfried,

das ist leider falsch oder Gott sei Dank!
Kfz-Haftpflicht reguliert die Schäden, die durch Gebrauch einem Dritten zugefügt werden. Hier also zufällig die Ehefrau, die ein eigenes auf sich zugelassenes und versichertes KFZ hat, also gem. den Bedingungen eine Dritte ist. Die Bedingungen sind einheitlich und deutlich beschrieben. Ein Ausschluß liegt in den allgemeinen Bedingungen (also für alle Kfz-Haftpflichtbedingungen gleichermassen geltend) nicht vor.
Das wäre nur der Fall, wenn bei beiden KFZ der Ehemann Halter/Versicherungsnehmer wäre.

LG
Peter
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Re: zahlt KFZ-Haftplicht bei Familienschaden???

Beitragvon Wilfried . M » 11.04.2008 - 01:14:06

Hallo Peter,
dies sehe ich anders.
Ich gehe von der Deffinierung aus.
Du hast Recht, daß ich mit meinem Risiko ( Auto ) einen anderen Eigner, einen Schaden zugefügt habe, durch schuldhafte Handlung.
Nur eben besteht die Nennung " Dritter ".
Gruß
Wilfried
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Re: zahlt KFZ-Haftplicht bei Familienschaden???

Beitragvon Gimmund » 11.04.2008 - 01:25:04

tommes hat geschrieben:.... Am besten weis das aber die Versicherung bzw. ein Vertreter. ...

Genau so sehe ich das auch. Ich hoffe das Tessa und ihr Mann mittlerweile ihre Versicherungen dazu befragt haben, und uns wissen lassen, wie die Sache ausgegangen ist.

Ich wäre jedenfalls nicht auf die Idee gekommen, die Frage in einem Womo-Forum zu stellen bevor ich die jeweiligen Versicherungen befragt hätte.

Gruss,
Gwaihir
:)
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Re: zahlt KFZ-Haftplicht bei Familienschaden???

Beitragvon Schwedenopa » 11.04.2008 - 08:32:59

Hallo Wilfried,

kurz und knapp: :wink:

Wilfried . M hat geschrieben:eine Haftpflicht besteht, wenn ich Schaden Dritter zufüge.

Richtig!

Wilfried . M hat geschrieben:Eine Ehefrau ist keine " Dritter ".

Falsch! Denn:

Wilfried . M hat geschrieben:Erster ist meine Person.
Zweiter ist Familienangehörige.
Dritter ist eine mir fremde Person.

Ein "Dritter" im juristischen Sinne eine Person, die nicht in einer bestimmten Rechtsbeziehung mit den übrigen beteiligten Personen steht. Im diesem Falle hier ist die Rechtsbeziehung, um die es geht, der Versicherungsvertrag. "Erster" und "Zweiter" sind also die Vertragspartner, sprich Versicherungsnehmer und Versicherung! Da die Ehefrau weder Versicherungsnehmer noch Versicherungsgeber ist, ist sie "Dritte".

Ob dabei noch irgend welche andersartigen Rechtsbeziehungen bestehen (wie hier z.B. eine Ehe), spielt keine Rolle. Wäre das so, müsste die Versicherung ja auch dann nicht zahlen, wenn Du beispielsweise mit Deinem Auto den Wagen Deines Vermieters oder Deines Arbeitgebers demolierst.

Deshalb bleibe ich bei meiner Meinung, dass die Versicherung in Tessas Fall zahlen muss.

MfG
Gerhard
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Re: zahlt KFZ-Haftplicht bei Familienschaden???

Beitragvon Uli_bw » 11.04.2008 - 09:10:28

Da ist ja Tür und Tor geöffnet für vorgetäuschte Fälle...

Was ist wenn ich mit einem Geschäftswagen oder Mietfahrzeug mein Womo beschädige?

ULI
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Re: zahlt KFZ-Haftplicht bei Familienschaden???

Beitragvon Piccolino » 11.04.2008 - 10:00:58

Uli_bw hat geschrieben:Da ist ja Tür und Tor geöffnet für vorgetäuschte Fälle...

Was ist wenn ich mit einem Geschäftswagen oder Mietfahrzeug mein Womo beschädige?

ULI


Nur wer böses denkt, vermutet gleich einen vorgetäuschten Fall. :lol:

In meinem Fall war es ähnlich. Meine Frau hat mit meinem Auto - auf mich zugelassen - beim Rangieren ein Auto meiner Fa. (GmbH, ich Gesellschafter und Geschäftsführer) beschädigt.. Die Versicherung hat mal kurz nachgefragt, wg der gleichen Anschriften (Fa. ist Mieter im Haus meiner Frau) und gezahlt.
Vor vielen, vielen Jahren - ich wohnt noch in einer WG mit 3 Freunden - 2 davon Brüder - zusammen. Der eine Bruder beschädigte mit einem LeihLKW das Auto des anderen Bruders vor der Wohnung.. natürlich hat die Vers. gezahlt.

Ich würde zur Not - vor der Meldung bei der Versicherung - mal einen wirklichen Fachmann - Anwalt - fragen..
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Re: zahlt KFZ-Haftplicht bei Familienschaden???

Beitragvon woming » 11.04.2008 - 10:11:26

Uli_bw hat geschrieben:Da ist ja Tür und Tor geöffnet für vorgetäuschte Fälle...

Was ist wenn ich mit einem Geschäftswagen oder Mietfahrzeug mein Womo beschädige?


dann ist dieselbe Situation wie immer:
bei Vorsatz/mutwilliger Beschädigung wird nicht gezahlt.

wo ist das Problem?

WomIng
hier sind die Stellplatzlisten:
http://www.womo-sp.org
woming
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